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Entwicklungsberatung

Die Entwicklungsberatung richtet sich an Eltern mit Fragen und Sorgen, die die (motorische) Entwicklung ihres Kindes betreffen. Sind Sie gerade Eltern geworden oder werden es bald?
Vielleicht machen Sie sich schon Gedanken zum Umgang mit Ihrem Kind? Wie kann ich es am besten tragen? Wie kann ich es in der (motorischen) Entwicklung optimal unterstützen? Oder Sie wissen nicht, wieso Ihr Kind so viel schreit und unruhig ist? Ihnen fällt auf, dass Ihr Kind immer schief liegt und eine Seite bevorzugt?

Auch wenn Sie ältere Kindergarten- oder Schulkinder haben und Sie Fragen zu Haltung/ Gleichgewicht/ Motorik haben, können Sie die Entwicklungsberatung in Anspruch nehmen.

Da ich ausgebildete Kinderphysiotherapeutin bin und mich seit 16 Jahren mit der Entwicklung von Säuglingen und Kindern beschäftige, möchte ich Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen und biete deshalb diese Entwicklungsberatung an. Die Entwicklungsberatung ersetzt aber nicht den Arztbesuch!

In der 40 minütigen, individuellen Beratungsstunde helfe ich Ihnen gerne dabei, Fragen zu beantworten und zu beurteilen, ob sich Ihr Kind aus physiotherapeutischer Sicht altersgemäß entwickelt. Wenn notwendig und sofern Sie es wünschen, zeige ich Ihnen einige geeignete Handgriffe oder Übungen, mit denen Sie die Entwicklung Ihres Kindes bestmöglich fördern können.

Ich freue mich darauf, Ihnen und Ihrem Kind zu helfen.

Wenn Sie neugierig geworden sind, rufen Sie uns geme an und vereinbaren einen Termin

Ihre Melanie

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Praxis für Physiotherapie in Arpke

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen das Physiotherapie-Zentrum Arpke und mein Team sowie unsere Tätigkeitsbereiche und unser Leistungsspektrum vorstellen.

Seit dem 02. Februar 2000 sind wir Tag für Tag um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden bemüht.  Anfänglich arbeitete ich alleine. Doch nun werde ich von weiteren engagierten und freundlichen Mitarbeitern unterstützt.

In meiner Praxis werden Sie nicht nur als Patient, sondern auch als ein gern willkommener Gast gesehen. Ihr Wohlbefinden liegt mir und allen meinen Mitarbeitern sehr am Herzen. Wir bemühen uns – soweit möglich – all Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Es ist mein persönliches Anliegen, dass wir Sie zu Ihrer Zufriedenheit betreuen und Ihre hohen Erwartungen erfüllen.

Ihr Jarek Misiulewicz

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Rückfragen

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen telefonisch zur Verfügung.
Tel.: 0 51 75/ 930 930

Aber auch gerne per mail:

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Corona – Wir sind weiterhin für Sie da!

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden

Auch in der Coronakrise möchten wir für Sie da sein und halten unsere Praxis, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen, weiterhin geöffnet. Als Physiotherapeuten arbeiten wir auf ärztliche Anordnung und gehören zur kritischen Infrastruktur.
Natürlich bitten wir Sie bei bestehenden Erkältungszeichen Ihren Termin bei uns zu verschieben. Behandelt werden Patienten, bei denen durch einen längeren Behandlungsausfall eine Verschlechterung des Krankheitsbildes zu erwarten wäre und eine ärztliche Verordnung für die Behandlung vorliegt. Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zur Behandlung mit und nehmen es anschließend, nach Ihrer Behandlung wieder mit nach Hause.

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Coronainformationen

Behandlungen während der Corona-Krise

26.03.2020

Rechtsanwalt D. Benjamin Alt ( Rechtsabteilung des VPT – Verband physikalische Therapie ) erläutert Ihnen, was Sie als Patientin bzw. Patient zum aktuellen Zeitpunkt zur Inanspruchnahme von Heilbehandlungen während der Corona-Krise wissen müssen.

Zum Video

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Vermerk „unaufschiebbar“ nicht notwendig!!!

Stand 25.03.2020

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden

In den letzten Tagen sorgten viele widersprüchliche Meldungen für Verwirrung. Es stand die Frage im Raum, ob auf neu ausgestellten ärztlichen Verordnungen für Physiotherapie, ein zusätzlicher Vermerk „unaufschiebbar“, eingetragen sein muss. Diese Meldung wurde heute offiziell dementiert. Verordnungen können also weiterhin ohne diesen Vermerk verwendet werden.

+ +  + Ein zusätzlicher Vermerk „unaufschiebbar“ auf den ärztlichen Verordnungen ist nicht notwendig. + + +

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Ihre erste Behandlung

Ihre erste Behandlung…

Wir bitten Sie, wenn möglich, fünf Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu erscheinen. Dies garantiert eine reibungslose Raumverteilung. Alle zur Therapie erforderlichen Hilfsmittel – Handtücher, Laken u.s.w. – werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Bitte vergessen sie nicht Ihre Versicherungskarte mitzubringen. Wir empfehlen Ihnen bequeme Kleidung zu tragen.

Heilmittelverordnung . . .

  • Der Arzt verschreibt Ihnen das für Sie in Frage kommenden Heilmittel, wobei die Anzahl pro Woche und die Zahl der Behandlungen angegeben werden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Verordnung vollständig ausgefüllt ist und mit Arztstempel und Unterschrift versehen ist.

Behandlungsdauer…

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Art der Anwendung. Wir bekommen von Ihrer Krankenkasse für die meisten Behandlungen 15-20 Minuten bezahlt. Damit wir Ihnen stets die bestmögliche Therapie bieten können, planen wir 25 Minuten ein, ohne dass für Sie dadurch Mehrkosten entstehen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, seien Sie bitte unbedingt pünktlich.

Bedenken Sie: eine Verspätung reduziert leider Ihre Behandlungszeit.

Termine…

Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal 14 Tage liegen! Falls Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Therapie nicht begonnen haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als 14 Tage vergehen. Eine Unterbrechung erlaubt Ihre Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Terminabsagen …

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie uns umgehend zu benachrichtigen. Um frei gewordene Termine neu vergeben zu können, weisen wir Sie darauf hin, dass es aufgrund unserer begrenzten Terminkapazitäten, zwingend erforderlich ist Ihren Termin rechtzeitig (24h vorher) abzusagen. Durch die Bindung an zeitliche Mindestvorgaben der Krankenkassen ist es uns nicht möglich eine unbegrenzte Anzahl von Patienten zu behandeln. Wir bitten um Verständnis, dass wir von Ihnen zu spät abgesagte und nicht in Anspruch genommene Termine zum jeweiligen Kassensatz privat berechnen müssen.

Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten…

Wir sind verpflichtet, für Ihre Krankenkasse eine Rezeptgebühr zu erheben. Der Betrag beläuft sich ab dem achtzehnten Lebensjahr auf zehn Prozent des Rezeptwertes zuzüglich zehn Euro pro Rezept. Diese sind bei Anmeldung, spätestens aber an Ihrem zweiten Termin zu entrichten. Falls Sie von der Zuzahlung bei Heilmitteln befreit sind, bringen Sie bitte Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.

Parkplätze…

Direkt vor dem Praxisgebäude befinden sich ausreichend kostenfreie Patienten-Parkplätze.

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COS Circle of Spine

Präventionskurs

Rückenschule

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Genius Rückentraining

Präventionskurs

Rückentraining

 

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Gutscheine

Unsere Gutscheine

Verschenken Sie Stunden der Entspannung

Unsere Massagen werden sehr gerne als Geschenkgutscheine verschenkt. Sie können dabei zwischen unterschiedlichen Massnahmen mit unterschiedlichen Behandlungszeiten wählen und diese auch mit einer Wärmebehandlung kombinieren. Verschenken Sie mit einem Gutschein Entspannung und unvergesslich wohltuende Stunden an die Menschen, die Ihnen wichtig sind.