Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen telefonisch zur Verfügung.
Tel.: 0 51 75/ 930 930
Aber auch gerne per mail:
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden
Auch in der Coronakrise möchten wir für Sie da sein und halten unsere Praxis, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen, weiterhin geöffnet. Als Physiotherapeuten arbeiten wir auf ärztliche Anordnung und gehören zur kritischen Infrastruktur.
Natürlich bitten wir Sie bei bestehenden Erkältungszeichen Ihren Termin bei uns zu verschieben. Behandelt werden Patienten, bei denen durch einen längeren Behandlungsausfall eine Verschlechterung des Krankheitsbildes zu erwarten wäre und eine ärztliche Verordnung für die Behandlung vorliegt. Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zur Behandlung mit und nehmen es anschließend, nach Ihrer Behandlung wieder mit nach Hause.
26.03.2020
Rechtsanwalt D. Benjamin Alt ( Rechtsabteilung des VPT – Verband physikalische Therapie ) erläutert Ihnen, was Sie als Patientin bzw. Patient zum aktuellen Zeitpunkt zur Inanspruchnahme von Heilbehandlungen während der Corona-Krise wissen müssen.
Stand 25.03.2020
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden
In den letzten Tagen sorgten viele widersprüchliche Meldungen für Verwirrung. Es stand die Frage im Raum, ob auf neu ausgestellten ärztlichen Verordnungen für Physiotherapie, ein zusätzlicher Vermerk „unaufschiebbar“, eingetragen sein muss. Diese Meldung wurde heute offiziell dementiert. Verordnungen können also weiterhin ohne diesen Vermerk verwendet werden.
+ + + Ein zusätzlicher Vermerk „unaufschiebbar“ auf den ärztlichen Verordnungen ist nicht notwendig. + + +