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Ihre erste Behandlung

Ihre erste Behandlung…

Wir bitten Sie, wenn möglich, fünf Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu erscheinen. Dies garantiert eine reibungslose Raumverteilung. Alle zur Therapie erforderlichen Hilfsmittel – Handtücher, Laken u.s.w. – werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Bitte vergessen sie nicht Ihre Versicherungskarte mitzubringen. Wir empfehlen Ihnen bequeme Kleidung zu tragen.

Heilmittelverordnung . . .

  • Der Arzt verschreibt Ihnen das für Sie in Frage kommenden Heilmittel, wobei die Anzahl pro Woche und die Zahl der Behandlungen angegeben werden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Verordnung vollständig ausgefüllt ist und mit Arztstempel und Unterschrift versehen ist.

Behandlungsdauer…

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Art der Anwendung. Wir bekommen von Ihrer Krankenkasse für die meisten Behandlungen 15-20 Minuten bezahlt. Damit wir Ihnen stets die bestmögliche Therapie bieten können, planen wir 25 Minuten ein, ohne dass für Sie dadurch Mehrkosten entstehen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, seien Sie bitte unbedingt pünktlich.

Bedenken Sie: eine Verspätung reduziert leider Ihre Behandlungszeit.

Termine…

Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal 14 Tage liegen! Falls Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Therapie nicht begonnen haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als 14 Tage vergehen. Eine Unterbrechung erlaubt Ihre Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Terminabsagen …

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie uns umgehend zu benachrichtigen. Um frei gewordene Termine neu vergeben zu können, weisen wir Sie darauf hin, dass es aufgrund unserer begrenzten Terminkapazitäten, zwingend erforderlich ist Ihren Termin rechtzeitig (24h vorher) abzusagen. Durch die Bindung an zeitliche Mindestvorgaben der Krankenkassen ist es uns nicht möglich eine unbegrenzte Anzahl von Patienten zu behandeln. Wir bitten um Verständnis, dass wir von Ihnen zu spät abgesagte und nicht in Anspruch genommene Termine zum jeweiligen Kassensatz privat berechnen müssen.

Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten…

Wir sind verpflichtet, für Ihre Krankenkasse eine Rezeptgebühr zu erheben. Der Betrag beläuft sich ab dem achtzehnten Lebensjahr auf zehn Prozent des Rezeptwertes zuzüglich zehn Euro pro Rezept. Diese sind bei Anmeldung, spätestens aber an Ihrem zweiten Termin zu entrichten. Falls Sie von der Zuzahlung bei Heilmitteln befreit sind, bringen Sie bitte Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.

Parkplätze…

Direkt vor dem Praxisgebäude befinden sich ausreichend kostenfreie Patienten-Parkplätze.