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Coronainformationen

Vermerk „unaufschiebbar“ nicht notwendig!!!

Stand 25.03.2020

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden

In den letzten Tagen sorgten viele widersprüchliche Meldungen für Verwirrung. Es stand die Frage im Raum, ob auf neu ausgestellten ärztlichen Verordnungen für Physiotherapie, ein zusätzlicher Vermerk „unaufschiebbar“, eingetragen sein muss. Diese Meldung wurde heute offiziell dementiert. Verordnungen können also weiterhin ohne diesen Vermerk verwendet werden.

+ +  + Ein zusätzlicher Vermerk „unaufschiebbar“ auf den ärztlichen Verordnungen ist nicht notwendig. + + +